S & P Siggel & Co. GmbH
Unser Leistungspaket
Wir erstellen für Sie:
Gerne beraten wir Sie vorab kostenlos
Weiterhin führen wir im Namen und auf Rechnung der GTÜ folgende Tätigkeiten aus:
- Hauptuntersuchungen (HU/AU) / Sicherheitsprüfungen
- Änderungsabnahmen
- Prüfungen an gasbetriebenen Fahrzeugen (GWP nur für LPG Fahrzeuge)
- Gutachten zur Oldtimerzulassung (H-Zulassung)
- Erteilen Feinstaubplaketten
Kraftfahrt-Haftpflichtschaden
Schuldlos oder Teilschuld, als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Beauftragung eines KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Die Kosten hierfür werden in voller Höhe (schuldlos) bzw. gemäß der Quote der Teilschuld anteilig von der regulierenden Versicherung getragen.Ein Gutachten dient nicht nur dem Zweck der Schadenfeststellung sondern auch der Beweissicherung.
Im Rahmen der Schadenfeststellung werden die vorrausichtlich erforderlichen Reparaturkosten, der Reparaturweg sowie gegebenenfalls der Wiederbeschaffungswert und Restwert, sowie eine eventuelle Wertminderung ermittelt.
Sie können von unserer, jahrzehnte langen, Erfahrung profitieren, dass wir in der Lage sind qualifizierte Gutachten unter Einsatz aller technischer Möglichkeiten und der aktuellen Rechtsprechung zu fertigen.
Schadengutachten
für LKW, Busse und SonderfahrzeugeDa diese Fahrzeuge häufig Spezialaufbauten aufweisen, wird von uns, soweit möglich, mit den Herstellern Kontakt aufgenommen, um gemäss den Herstellervorgaben eine sach- und fachgerechte Reparatur vorzukalkulieren.
Auch hier können wir auf langjährige Kontakte zurückgreifen, um schnell und kompetent das Gutachten zu erstellen.
Kasko-Schadengutachten
Auch als verschuldender Unfallgeschädigter kann der Schaden an Ihrem Fahrzeug von uns begutachtet und festgestellt werden. Grundsätzlich hat jedoch Ihre Versicherung das Recht, einen Sachverständigen zu wählen.
Fahrzeug Bewertung aller Art
Dabei kann es sich um einen ganz normalen PKW handeln, aber auch um Sonderfahrzeuge, Oldtimer, Motorräder, LKWs, Landmaschinen usw. Diese Bewertung erfolgt in der Regel EDV-gestützt, nach System DAT, unter Berücksichtigung des regionalen, ggf. überregionalen Marktes.
Für Oldtimer und andere klassische Fahrzeuge steht uns als Partner die Fa. Classic Data zur Seite.
Oldtimer Bewertung
Wir fertigen Wertgutachten nach den Vorgaben des Auftraggebers. Hierbei kann es sich eine umfangreiche Dokumentation (auch restaurierungsbegleitend) mit ermitteltem Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder auch Wiederherstellungswert handeln. Für die Einstufung bei Versicherungssondertarifen reicht oftmals eine Kurzbewertung aus.
Unfallrekonstruktion
Wenn zwei sich streiten... wird schnell jemand benötigt, der anhand der zur Verfügung gestellten Informationen den Sachverhalt ermittelt und den tatsächlichen Hergang rekonstruiert.
Auch in diesem Fall ist eine kompetente Trennung zwischen Ursache und Wirkung unsere Herausforderung.
Technische Daten für die Prüfhalle:
max. Länge bis 6m
max. Radstand bis 4m
max. Breite bis 2,15m
max. Höhe bis 2,3m
max. zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t (zGG)
Glühlampenuntersuchung
Der Unfall ist geschehen, und es geht um die Schuldfrage:
Es wird behauptet, Sie seien ohne Licht gefahren?
Oder hätten den Blinker nicht betätigt?
Die Glühlampen Ihres Fahrzeuges können hierüber Aufschluss geben.
Wir können eine mikroskopische Untersuchung durchführen. Selbst zerstörte Glühlampen können von uns untersucht werden.
Aggregat-Gutachten
Motor und Getriebe bestehen aus sehr hochwertigen Materialien.
Sie sind deshalb sehr langlebig, aber wenn es zum Schaden kommt, wird es auch schnell teuer. Aufgrund unserer Erfahrung und Zusatzqualifikation können wir schnell und zielgerichtet Ursache und Schadenumfang ermitteln. Gleichzeitig wird der Reparaturweg, auch im Hinblick auf eine zeitwertgerechte Instandsetzung, festgelegt.
Restwert-Ermittlung
Auch die Restwertermittlung ist eine Fahrzeugbewertung.
Diese Ermittlung erfolgt nach den Vorgaben des Auftraggebers und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Branduntersuchungen
Bei Fahrzeugbränden gilt es die Ursache zu ermitteln. Der Schadenverlauf ist hier von entscheidender Bedeutung.
Aber auch ein auf den ersten Blick noch reparaturwürdiges Fahrzeug stellt auf den zweiten Blick schnell einen wirtschaftlichen Totalschaden dar. Dies gilt es vor Reparaturbeginn zu erkennen.
Gutachten bei Allgemeinen Haftpflichtschaden
Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch die allgemeine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden und bei denen ein Fahrzeug beschädigt wurde.
Klassischer Fall: Fahrrad gegen KFZ
Da es sich hierbei in der Regel um ungewöhnliche Schadenabläufe handelt ist es sinnvoll, einen Gutachter mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen, der nicht nur den Schadenumfang ermittelt, sondern aufgrund seiner Erfahrung zur Kausalität und Plausibilität Stellung nehmen kann.
Kausalitäts- und Plausibilitätsprüfung
Im Rahmen dieser Überprüfung wird ein ungewöhnlicher Schadenhergang im Hinblick auf die mögliche Wahrscheinlichkeit untersucht. Hier kann eine theoretische Stellungnahme anhand von zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgen, aber auch eine Rekonstruktion bzw. Nachstellung des Schadenereignisses.
Werkstatt-Test
In Zusammenarbeit mit der Kundendienst-Leitung von Werkstätten und Autohäusern führen wir Werkstatt-Tests zur Qualitätsbeurteilung und Qualitätssicherung durch. Dies reicht von der Präparierung der Testfahrzeuge, dem Kundengespräch, der Beurteilung der Werkstattleistung bis zum abschließenden Gespräch mit der Kundendienstleitung über geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherstellung.
Kraftfahrzeugvergleichstests
Wir können vergleichend Fahrzeuge testen. Dies kann anhand von standardisierten Protokollen, aber auch individuell nach den Vorgaben des Auftraggebers im Hinblick auf bestimmte Eigenschaften erfolgen.
Motorradrahmenvermessung
Bei uns können Sie am unzerlegten Motorrad eine Rahmenvermessung durchführen lassen. Dieses kann von entscheidender Bedeutung für den Reparaturweg und Umfang sein, speziell dahingehend, dass einige Hersteller Richtarbeiten am Rahmen nicht zulassen.
UVV-Abnahmen/Arbeitssicherheit
Als Sachkundige führen wir die regelmäßig erforderlichen Prüfungen zur Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften durch. Dabei überprüfen wir die Betriebssicherheit bei der Benutzung der technischen Geräte im Bereich des Kraftfahrzeugwesens.
Gutachtenprüfung/Prüfberichte
Auch Gutachten, die nicht von uns erstellt wurden, können von uns geprüft werden. Genauso sind Rechnungsprüfungsberichte oder andere Stellungnahmen zu Sachverhalten durch uns möglich. Da wir auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken können und für nahezu jedes Spezialgebiet qualifizierte Mitarbeiter haben, ist immer eine Aussage möglich.
Durchführung von Sachverständigenverfahren
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes oder über den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten entscheidet ein Sachverständigen- Ausschuss. Einigt sich der Ausschuss nicht, entscheidet ein vorher benannter Obmann.